Absicherung der Arbeitskraft

Die eigene Arbeitskraft ist Grundvoraussetzung zur Sicherung des Lebensstandards, für Anschaffungen und den Aufbau einer Altersvorsorge. Was geschieht, wenn diese Arbeitskraft durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt wird oder ganz verloren geht?

Ein Angestellter bekommt eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM), wenn er mindestens 60 Monate in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat

Die Höhe der EM-Rente richtet sich danach, wie viele Stunden pro Tag noch (ggf. auch in anspruchsloseren Tätigkeiten) gearbeitet werden kann.

Bei weniger als drei Stunden pro Tag gibt es die volle EM-Rente, bei drei bis sechs Stunden Arbeitsfähigkeit nur die halbe EM Rente.

In der jährlichen Mitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA) ersehen Angestellte ihre derzeitigen EM-Ansprüche.

FAZIT:

Die gesetzliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Für Berufsanfänger, Studenten, Schüler, Hausfrauen und Selbstständige gibt es überhaupt keine gesetzliche Absicherung. Daher muss man selbst vorsorgen!

Welche Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung gibt es?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit (für Beamtenanwärter und Beamte)

Grundfähigkeitsabsicherung

Dread Disease Police (Absicherung bei schwerer Erkrankung)

Unfallversicherung

Die Arbeitskraftabsicherung ist sehr komplex. Welche Absicherung für wen geeignet ist, hängt von der Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen ab. Bestehende Absicherungen sind oft fehlerhaft und unvollständig.