Dipl.-Kffr. Astrid von Perponcher
Ihre Ruhestandsplanerin in Ingolstadt
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht in der Regel nicht aus, um die Kosten zu decken. Eine ergänzende private Pflegeversicherung kann durch eine Pflegetagegeldversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung dargestellt werden.