Dipl.-Kffr. Astrid von Perponcher
Ihre Ruhestandsplanerin in Ingolstadt
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht bei weitem nicht aus, um die Kosten zu decken. Der mtl. Eigenanteil bei Pflegegrad 4 und 5 beläuft sich auf ca. € 3.000 mtl. Eine ergänzende private Pflegeversicherung kann durch eine Pflegetagegeldversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung dargestellt werden.
1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung, eingeführt. Vor 30 Jahren ging man davon aus, dass wir in 2025 ungefähr 3 Mio. Pflegebedürftige haben.
In 2025 beziehen fast 6 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Tendenz stark steigend, da nach der Pflegereform auch "Demenz" als Pflegegrad gilt.