Dipl.-Kffr. Astrid von Perponcher
Ihre Ruhestandsplanerin in Ingolstadt
Berufsunfähig ist, wer durch Unfall, Krankheit oder Invalidität nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Eine Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Betroffene imstande wäre eine andere, jedoch mit finanziellen Einbußen verbundene Tätigkeit, auszuüben.
Die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur eine Erwerbsminderungsrente, wenn 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Berufsanfänger haben also überhaupt keine Absicherung, daher ist die Berufsunfähigkeit eine zwingende Absicherung der Arbeitskraft.