Dipl.-Kffr. Astrid von Perponcher
Ihre Ruhestandsplanerin in Ingolstadt
Mit der Riester-Rente kann dank der staatlichen Zulagen mit einem überschaubaren Eigenbeitrag eine Zusatzrente aufgebaut werden. Neben einer Grundzulage gibt es auch Kinderzulagen.
Bei Kündigung des Vertrages müssen die erhaltenen Zulagen zurück gezahlt werden.
Berechnungsgrundlage ist immer das sozialversicherungspflichtige Bruttovorjahreseinkommen.
Beispiel:
Bruttoeinkommen 2024 € 20.000,- , unmittlebar zulagenberechtigt, ein Kind nach 2008 geboren.
Es wird wie folgt gerechnet:
Bemessungsgrundlage: 4% des Vorjahreseinkommens (gedeckelt auf € 2.100,- p.a.)
4% von 20.000,- = € 800,-
abzüglich Grundzulage: € 175,-
abzüglich Kinderzulage: € 300,-
Gesamte Zulagen: € 475,-
Eigenbeitrag: € 800,- ./. € 475,- = € 325,- p.a. = € 27,08 mtl.
Zulagen:
Grundzulage: € 175,-
Kinderzulage je kindergeldberechtigtes Kind bis 31.12.2007 geboren: € 185,-
Für Kinder geboren ab 1.1.2008: € 300,-
Berufseinsteigerbonus einmalig bis 25 LJ. € 200,-
Ggf. für Geringverdiener mit vielen Kindern sinnvoll. Aber nur soviel zahlen wie nötig! Nettotarif abschließen um Abschlußkosten zu sparen.